Alarmierende Gesetzeslücke schließen: Cannabis nur nach ärztlicher Diagnose

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages prüft am 14. Januar den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Hintergrund: Seit der Teillegalisierung 2024 ist die Zahl der ärztlichen Verordnungen von medizinischem Cannabis stark gestiegen. Dabei hat sich die Praxis etabliert, dass viele Cannabis-Rezepte online, ohne persönliche ärztliche Untersuchung, ohne leitliniengerechte Abklärung alternativer Therapien und ohne kontinuierliche fachärztliche Begleitung ausgestellt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Medizinal-Cannabis einen deutlich höheren Wirkstoffgehalt aufweist als Cannabisprodukte, die nicht medizinisch abgegebenen werden.

 

Jede Fahrt ein rollendes Pulverfass

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt den Gesetzentwurf und hofft, dass die sicherheitsrelevanten Regelungen im Gesetz ohne Abstriche verabschiedet werden. Manfred Wirsch, Präsident des DVR, sagt: „Jede Cannabis-Fahrt ohne ärztliche Kontrolle ist ein rollendes Pulverfass auf unseren Straßen. Kinder auf dem Schulweg, Familien im Berufsverkehr – alle sind gefährdet. Der DVR begrüßt, dass der Gesundheitsausschuss im Gesetzgebungsprozess diesem Risiko einen Riegel vorschieben und damit Menschenleben retten will.“

 

Forderungen des DVR

Der DVR fordert klare gesetzliche Regelungen, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch den Patientenschutz gewährleisten.

 

Konsumenten von Medizinal-Cannabis sollen Ärzte, Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen persönlich aufsuchen. Digitale Verschreibungsmodelle ohne persönliche Untersuchung und Diagnose sind auszuschließen, um Missbrauch und Abhängigkeit zu verhindern. Vor einer Cannabisverordnung müssen Ärztinnen und Ärzte alternative Therapien prüfen, ihre Patientinnen und Patienten über mögliche Beeinträchtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr aufklären und nach erfolgter Verordnung eine kontinuierliche Betreuung sicherstellen.

 

Die Polizei muss über ein praktikables, standardisiertes und rechtssicheres Verfahren verfügen, um prüfen zu können, ob eine vorgelegte Cannabisverordnung echt ist und eine Fahrt unter THC-Einfluss zulässig ist. Hier ist der Gesetzgeber noch gefragt, einen geeigneten fälschungssicheren Nachweis einzuführen.

 

Auch die Problematik der Cannabis-Grenzwerte muss bundeseinheitlich neu geregelt werden. Derzeit nehmen auch Cannabis-Patientinnen und -Patienten am Straßenverkehr teil, deren THC-Werte – insbesondere bei nicht ärztlich abgestimmter Dosierung – über den geltenden gesetzlichen Grenzwerten liegen. Durch die Sonderstellung von Cannabis als Medikament entstehen erhebliche Rechtsunsicherheiten.

 

Aufklärungskampagne dringend erforderlich

Mit seiner Präventionskampagne „High lässt fahren“ klärt der DVR seit 2024 insbesondere die Hochrisikogruppe junger Verkehrsteilnehmender bundesweit über die Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr auf. Das reicht jedoch nicht. Laut einer Umfrage im Auftrag des DVR weiß die Hälfte der 18-24-Jährigen nicht, dass während der Führerschein-Probezeit und unter 21 Jahren ein absolutes Konsumverbot gilt. Zudem kennen rund 60 Prozent der Befragten die empfohlene Wartezeit von 24 Stunden zwischen Cannabis-Konsum und Verkehrsteilnahme nicht.

 

„Die Zahlen sind alarmierend“, sagt Manfred Wirsch. „Es ist unverantwortlich, dass so viele junge Menschen die Risiken von Cannabis am Steuer nicht kennen. Die Bundesregierung muss ihr Engagement in der Aufklärungsarbeit dringend verstärken – sonst stehen Menschenleben auf dem Spiel.“

 

Weiterführende Informationen unter www.dvr.de

 

 

Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Nächster Stichtag: der 19. Januar 2026. Mehr zu den Fristen, benötigten Unterlagen und Folgen bei verspätetem Umtausch hier im Überblick.

 

Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

 

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen.


Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

 

Wo finde ich das Ausstellungsdatum? Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.

 

Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten?  Alle Informationen unter    www.bmv.de

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

 

Neu in 2026: Was sich in Europa ändert

Im Jahr 2026 treten einige neue Regelungen in Kraft, die den Verbraucherschutz in Europa stärken und den Alltag vieler Menschen in Europa erleichtern sollen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

2026 im Blick: Foto: Adobe Stock / OleCNX

 

Euro-Einführung in Bulgarien: Reisen und Bezahlen werden einfacher

Zum 1. Januar 2026 führt Bulgarien den Euro ein und wird damit das 21. Mitglied der Eurozone. Für Reisende bringt dies Vorteile: So ist kein Geldwechsel mehr notwendig, keine Gebühren für Fremdwährungstransaktionen, kein Risiko von Wechselkursschwankungen. Sei es vor Ort oder beim Onlineshopping – Preise können einfach verglichen werden.

Während einer einmonatigen Übergangsfrist kann noch mit Euro und Lew bezahlt werden. Ab 1. Februar 2026 ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Alte Lew-Banknoten können ab 2026 nur noch in Bulgarien, u. a. bei Banken und Postämtern, umgetauscht werden. Weitere Informationen bietet das offizielle Informationsportal zur Einführung des Euro in Bulgarien.


Mehr Rechte bei der Reparatur von Elektrogeräten

Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799, die die EU-Mitgliedstaaten bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, wird das Recht auf Reparatur von Elektrogeräten deutlich gestärkt. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Reparaturen einfacher zugänglich zu machen.

Hersteller bestimmter Produktgruppen – darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger – müssen künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen, die Preise müssen jedoch fair, angemessen und transparent sein. Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur statt für einen Austausch, sieht die Richtlinie vor, dass sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängert. Mehr zum Recht auf Reparatur.


Elektronischer Widerrufsbutton: Widerrufen wird so einfach wie bestellen

Deutschland führt 2026 den elektronischen Widerrufsbutton ein. Online-Händler müssen ihren Kundinnen und Kunden dann mit einem gut sichtbaren und leicht auffindbaren Button auf der Website die Möglichkeit bieten, den Kauf per Klick zu widerrufen.

Auch ausländische Händler müssen sich daran halten, wenn der Shop sich nachweislich an deutsche Verbraucher richtet, z. B. wenn die Webseite in deutscher Sprache ist, der Versand nach Deutschland erfolgt oder es eine .de-Domain gibt. Die gesetzliche Verpflichtung gilt ab 19. Juni 2026. Verbraucher sollten daher bei ausländischen Shops stets prüfen, ob diese Elemente vorhanden sind. Mehr zum Thema Widerrufsrecht.

 

Zu unterscheiden vom elektronischen Widerrufsbutton ist der Kündigungsbutton. Dieser betrifft die Kündigung von online abgeschlossenen Abonnements.


Neues EU-Gewährleistungs- und Garantielabel

Mehr Transparenz bei Produktinformationen ist das Ziel des einheitlichen EU-Gewährleistungslabels, zu dem Händler in der EU ab 27. September 2026 verpflichtet werden. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen können, welche Rechte sie haben.

 

Das einheitliche EU-Label (hier ein EU-Dokument mit Entwurf eines Musters, PDF) muss Angaben zur zweijährigen Mindestgewährleistung enthalten, dazu den Hinweis, dass die nationale Gewährleistungsdauer in einigen EU-Ländern länger sein kann. Außerdem klare Informationen zu den Rechten bei Mängeln (Reparatur, Ersatz, Minderung, Rückerstattung) sowie einen QR-Code zu einer EU-Informationsseite über Gewährleistungsrechte und nationale Besonderheiten. Bei zusätzlich bestehenden Herstellergarantien kommt die Pflicht zu einem separaten Garantielabel hinzu. Mehr zum Thema gesetzliche Gewährleistung.


Neues Verbraucherkreditrecht: Mehr Schutz bei Kleinkrediten und „Buy Now, Pay Later“

Die neuen Regelungen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 sollen ab 20. November 2026 für neue Kreditverträge gelten, die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland erfolgt zurzeit. Sie bringt wichtige Änderungen – besonders für digitale Kreditmodelle. Die neuen Regeln gelten etwa für Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige zins- oder gebührenfreie Kredite sowie „Buy Now, Pay Later“-Angebote. So müssen Anbieter etwa Kosten und Bedingungen klar und verständlich darlegen. Weiter müssen sie die Kreditwürdigkeit sorgfältiger überprüfen. Werbung, die suggeriert, dass die Kreditaufnahme die eigene finanzielle Situation verbessere, soll eingeschränkt werden.Das Ziel: Überschuldung verhindern und Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor aggressiven oder intransparenten Angeboten schützen.

 

 

 

Denkmalpflege braucht qualifiziertes Handwerk

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat in diesem Jahr dank privater Zuwendungen, dank der Atelierhausstiftung Architektur, der Stiftung Hubert Beck und der G. & H. Murmann-Stiftung sowie Erträgnissen aus Treuhandstiftungen in der DSD 15 Stipendien für die handwerkliche Fortbildung vergeben. Die Stipendien sind mit jeweils 6.000 Euro dotiert und gehen an Handwerkerinnen und Handwerker, die den Abschluss zur Geprüften Restauratorin bzw. dem Geprüften Restaurator im Handwerk – Master Professional für Restaurierung im Handwerk anstreben.

 

Die Förderung soll dazu beitragen, dass Lehrgänge anerkannter denkmalpflegerischer Bildungszentren besucht und die entsprechenden Prüfungen bei den zuständigen Handwerkskammern abgelegt werden können. Ausgewählt wurden von der Fachjury 11 männliche und 4 weibliche Stipendiaten aus dem Maler- und Lackierer-, Maurer- und Betonbauer-, dem Metallbauer-, dem Raumausstatter-, dem Steinmetz- und Steinbildhauer-, dem Stuckateur- sowie dem Tischler- und Zimmererhandwerk.

Die Handwerkerinnen und Handwerker kommen in diesem Jahr aus Baden-Württemberg (71665 Vaihingen, 79102 Freiburg, 97877 Wertheim), Bayern (87509 Immenstadt, 91301 Forchheim), aus Brandenburg (14552 Michendorf), aus Hamburg, aus Hessen (65589 Hadamar), aus Nordrhein-Westfalen (33397 Rietberg, 41812 Erkelenz, 53117 Bonn), aus Sachsen (04769 Naundorf, 01723 Helbigsdorf) und Sachsen-Anhalt (06108 Halle).

 

Denkmalpflege ist auf bestens geschulte Handwerker dringend angewiesen. Denn nur mit qualifizierten und mit den besonderen Erfordernissen in der Denkmalpflege vertrauten Handwerkern kann ein fachgerechter Umgang mit unseren vielfältigen Denkmalen gewährleistet und der Erhalt unseres kulturellen Erbes auch für kommende Generationen sichergestellt werden. Um Handwerkern die Spezialisierung auf dieses besondere Arbeitsfeld zu erleichtern, fördert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz seit 2016 die handwerkliche Fortbildung durch die Bereitstellung von Stipendien.

 

www.denkmalschutz.de

Foto: NI_Almstedt_Dampflokomotive_Preußische_T3_Metall_Rossner_57316

Winterreifen: Saisonale, situative oder gar keine Pflicht - Vor der Fahrt lieber mit einem Reifenhändler sprechen

Winterreifen: Saisonale Pflicht, situative Pflicht oder gar keine Pflicht -Vor der Fahrt lieber mit einem Reifenhändler ihres Vertrauens sprechen

Manche Staaten setzen auf eine feste Winterreifenpflicht in bestimmten Monaten, etwa die baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen.

In anderen Ländern – wie Deutschland, Luxemburg oder seit 1. Juli 2025 auch Dänemark – gilt eine witterungsabhängige Pflicht, also bei Schnee, Eis, Matsch oder Reifglätte.

Österreich, Tschechien oder Schweden zum Beispiel kombinieren die Regelungen: Dort gilt die Pflicht in einem festgelegten Zeitraum, sofern es die Wetterbedingungen erfordern.

In Frankreich und Italien sind Winterreifen (oder Schneeketten an Bord) innerhalb eines bestimmten Zeitraums und bei entsprechender Beschilderung vorgeschrieben. Im italienischen Aostatal und auf der Brennerautobahn in Südtirol gilt abweichend davon eine saisonale Pflicht.

Und in einigen Ländern gibt es gar keine gesetzliche Pflicht, auch wenn Winter- oder Ganzjahresreifen in den Wintermonaten dringend empfohlen werden, zum Beispiel in Polen oder Belgien.

Alpine-Symbol ersetzt M+S-Kennzeichnung

Ein wichtiger Punkt ist die Kennzeichnung der Reifen. In Deutschland sind seit Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) vorgeschrieben.

Dieses Symbol ist auf allen seit 2018 in der EU produzierten Winterreifen zu finden.

Ältere Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung haben, gelten in Deutschland nicht mehr als taugliche Winterreifen. In anderen Ländern dürfen sie teils noch verwendet werden.

Auch Schweden, Lettland, Frankreich und Dänemark haben – wie Deutschland – das Alpine-Symbol vorgeschrieben.

 

Praktische Tipps für Reisende

  • Vor der Abreise informieren: Prüfen Sie rechtzeitig, welche Vorschriften im Reiseland gelten – auch in den Transitländern.
  • Achten Sie auf das Alpine-Symbol: Dieses ist in Deutschland vorgeschrieben und gilt europaweit als sicherer Standard.
  • Mindestprofiltiefe beachten: In Deutschland liegt sie bei 1,6 mm. Strenger sind z. B. Estland, Litauen, Schweden oder Finnland (3 mm) sowie Tschechien und Lettland (4 mm). In Österreich gelten 4 mm für Radial- und 5 mm für Diagonalreifen.
  • Schneeketten bereithalten: In Wintersportregionen, etwa in Österreich oder der Schweiz, kann bei schneebedeckten Straßen eine Schneekettenpflicht angeordnet werden.
  • Versicherungsprobleme vermeiden: Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall und sind keine geeigneten Reifen montiert, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder reduzieren.
  • Mietwagen prüfen: Vermieter sind verpflichtet, ein verkehrssicheres Fahrzeug bereitzustellen. Wenn Sie in Bergregionen oder Skigebiete reisen möchten und es – wie z. B. in Frankreich – keine generelle Winterreifenpflicht gibt, sollten Sie vorab klären, ob der Mietwagen mit der notwendigen Winterausrüstung ausgestattet ist und ob dafür Zusatzkosten anfallen, etwa wenn das Fahrzeug in Marseille angemietet wird.

Mehr Informationen zu den Winterreifen-Regelungen in den einzelnen Ländern finden Sie auf der (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland)  aktualisierten Internetseite: Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa

 

www.evz.de

 

   

 

 

Die geopolitische Neuordnung der Welt - und was machen wir? 

Als heute die Sirenen zum deutschen Warntag angingen, musste ich mich sofort an die Rede von Frau Dr. Claudia Major gestern zum 30. Herner Forum erinnern.

 

Mit Frau Dr. Claudia Major hatte die Herner Sparkasse eine Politikwissenschaftlerin und renommierte und gefragte Expertin für Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa eingeladen.

 

Seit dem März 2025 ist Dr. Claudia Major Senior Vice President für Transatlantische Sicherheitsinitiativen im Exekutivteam des German Marshall Fund. Zuvor war Sie Forschungsgruppenleiterin bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Da die Stiftung nicht nur den Bundestag und die Bundesregierung berät, sondern auch die EU und die NATO, macht sie diese Position zu einer der einflussreichsten Expertinnen auf ihrem Gebiet weltweit.

 

Unter dem Motto „Die geopolitische Neuordnung der Welt - welche Rolle spielen Deutschland und Europa?“ hielt sie den anwesenden Gästen den Spiegel vor.  Der russische Krieg gegen die Ukraine hat auf Nato- und EU-Gebiet übergegriffen. Die Lage wird gefährlicher. Sachlich sprach sie über die Chancen von Verhandlungen und deutsche Versäumnisse. Dabei sprach sie aber auch direkt alle Anwesenden an mit der Frage, haben sie alle schon ihre eigenen Hausaufgaben gemacht, wenn es einmal ernst wird?  Weiß ihre Familie zu welchem Schutzraum sie hingehen muss oder habt ihr genug Wasser im Keller, um ein paar Tage durchzuhalten?

 

Da wurde mir persönlich auch ein bisschen mulmig und im Kulturzentrum konnte man eine Stecknadel fallen hören, so still ist es auf einmal geworden. Aber sie entließ die Gäste nicht mit einem unguten Gefühl, sondern mit einer klaren Analyse und dem Hinweis, dass die Politiker aller EU-Länder an einer Lösung arbeiten. Denn Rückzug ist keine Option also runter von Couch und an unserer neuen geopolitischen Neuordnung der Welt mitarbeiten.

 

Danke, Frau Dr. Claudia Major für diesen sehr interessanten Vortrag.

 

/Cornelia Dahl-Jörgensen

2024 deutlich mehr Cannabissüchtige: Generation Z am meisten betroffen

Kaum ein Gesetz ist in den vergangenen Monaten so kontrovers diskutiert worden wie Teil-Legalisierung von Cannabis, die seit April 2024 gilt.

 

Die Bundesregierung will die Auswirkungen ab Herbst analysieren lassen. Eine aktuelle Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse zeigt einen ersten Trend: 2024 wurden bundesweit hochgerechnet rund 250.500 Menschen wegen psychischer und Verhaltungsstörungen aufgrund von Cannabis ärztlich behandelt (30 Fälle pro 10.000 Einwohner). Dazu zählen akute Rauschzustände, eine Abhängigkeit sowie Psychosen. Im Vergleich zum Jahr 2023 vor der Legalisierung bedeutet das einen Anstieg von 14,5 Prozent. Damit haben die Diagnosen 2024 nicht nur den Höchststand der vergangenen zehn Jahre erreicht, sondern sind seit langem auch am deutlichsten innerhalb eines Jahres gestiegen.

 

Die meisten Cannabissüchtigen registriert die KKH im vergangenen Jahr mit bundesweit hochgerechnet rund 47.100 Betroffenen in der Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen. Das entspricht 95 Fällen pro 10.000 Einwohner, also gut dreimal so vielen wie im Bundesdurchschnitt. Den größten Anstieg von 2023 auf 2024 mit fast 25 Prozent verzeichnet die Kasse hingegen bei den 45- bis 49-Jährigen. In dieser Altersgruppe liegen die Fallzahlen mit 43 pro 10.000 Einwohner allerdings deutlich unter denen in der Generation Z.

 

Die KKH setzt auf eine möglichst frühe Aufklärung, damit bereits Jugendliche die Risiken von Cannabis erkennen und lernen, richtig mit ihnen umzugehen. Dies dürfte im Sinne vieler Eltern sein. Denn laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der KKH meint die Hälfte der rund 1.000 befragten 18- bis 70-jährigen Bundesbürger, dass Cannabis eine Einstiegsdroge ist, die schnell zum Konsum anderer Drogen verführt (49 Prozent). Gut ein Drittel (39 Prozent) glaubt darüber hinaus, dass die Teil-Legalisierung dem übermäßigen Konsum von Cannabis Tür und Tor geöffnet hat.

 

Zu den Gefahren zählen nicht nur die Entwicklung von Psychosen und das Risiko einer Abhängigkeit, sondern auch eine Schädigung des Gehirns. Damit es gar nicht erst so weit kommt, begleitet und fördert die KKH seit April 2024 das Projekt ‚HöhenRausch‘ mit dem Schwerpunkt Cannabis-Prävention. Im Rahmen von interaktiven Kletterevents werden Jugendlichen soziale Kompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit vermittelt und das Risikoverhalten in Bezug auf Suchtmittel wie Cannabis geschult.

www.kkh.de

Nordeuropas größter Betreiber von Campingplätzen wächst weiter - jetzt auch in Deutschland 

First Camp, Nordeuropas größte Campingorganisation, geht den nächsten großen strategischen Schritt und tritt nun mit der Übernahme des Campingplatzes Via Claudia Camping in Bayern in den deutschen Markt ein. Damit ist First Camp in fünf Ländern vertreten – nach den Markteintritten in Dänemark (2019), Norwegen (2022) und Finnland (2025). Die Kette ist von 24 Standorten im Jahr 2018 auf heute 75 gewachsen.

„Deutschland ist der größte Campingmarkt Europas und rund 50 Prozent größer als ganz Skandinavien. Wir sehen großes Potenzial, einen Beitrag zu einer professionelleren und stärker konsolidierten Struktur auf dem deutschen Markt zu leisten – so wie wir es in den letzten Jahren erfolgreich in Skandinavien getan haben,“ sagt Johan Söör, CEO von First Camp.

 

„Via Claudia Camping ist ein logischer erster Schritt in Deutschland – doch unsere Ambitionen gehen weit darüber hinaus. Wir prüfen aktiv neue Möglichkeiten auf dem deutschen Markt und sind offen für unterschiedliche Eigentums- und Kooperationsmodelle – sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Märkten. Zudem haben wir kürzlich eine erfolgreiche Finanzierung durch eine Anleihe abgeschlossen, die zusätzliche Wachstumsoptionen eröffnet,“ schließt Johan Söör.

 

Via Claudia erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von rund 3.6 Mio. EUR. Der Campingplatz wird von einem engagierten festen Kernteam von 24 Mitarbeitern betrieben und während der Saison von rund 21 Saisonmetarbeitenden aus 13 verschiedenen Nationen unterstützt. Der Campingplatz wird von FC Husky HoldCo, einer Schwestergesellschaft der First Camp Group AB, übernommen und befindet sich damit außerhalb der Anleihestruktur von First Camp Group AB. Die Finanzierung erfolgt über liquide Mittel und bestehende Kreditlinien von FC Husky HoldCo.

 

Unsere Kinder verlernen, ordentlich zu sprechen, etwas auszudiskutieren oder einfach sprachlich zu kommunizieren 

KKH: Zunahme von Sprach- und Sprechstörungen bei Heranwachsenden alarmierend

Mutter oder Vater schiebt seinen Nachwuchs in der Sportkarre. Dabei Check der Nachrichten auf dem Mobiltelefon. Blickkontakt und Sprechen mit dem Kind: Fehlanzeige.

 

Szenenwechsel: Schulkinder schauen auf dem Pausenhof auf ihr Smartphone statt sich mit Gleichaltrigen auszutauschen.

 

Dies sind nur zwei typische Alltagssituationen, in denen virtuelle Kommunikation an die Stelle direkter Zwiegespräche tritt – mit möglichen Folgen für die Sprachentwicklung Heranwachsender. Und die scheint laut Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse immer häufiger aus dem Lot zu geraten. Demnach stieg der Anteil der Sechs- bis 18-Jährigen mit Sprach- und Sprechstörungen von 2008 auf 2023 um rund 77 Prozent. Bundesweit waren 8,6 Prozent der Heranwachsenden in 2023 betroffen, sprich etwa jedes 15. Mädchen und jeder zehnte Junge. Bei den Sechs- bis Zehnjährigen litt sogar rund jedes sechste Kind unter behandlungsbedürftigen Sprachdefiziten wie Problemen bei der Laut- und Satzbildung, begrenztem Vokabular oder auch Grammatikschwächen.

 

Für Vijitha Sanjivkumar vom Kompetenzteam Medizin der KKH sind das alarmierende Zahlen, denn: „Sprache ist der Grundpfeiler für die persönliche Entwicklung eines Menschen. Sie ist das Medium, in dem wir uns unterhalten, lesen und schreiben, denken und fühlen, rechnen und mittlerweile auch digital kommunizieren, zum Beispiel per Mail oder in sozialen Netzwerken. Sie ermöglicht nicht nur zu kommunizieren, sondern auch die Welt zu verstehen, Wissen zu erwerben und soziale Beziehungen zu knüpfen. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern von Beginn an gezielt die Sprachentwicklung ihres Kindes unterstützen.“ Das bedeutet: im Alltag kontinuierlich altersgerechte Sprachreize anzubieten – sei es in Form von Gesprächen, Geschichten vorlesen, gemeinsamem Singen oder auch Puppen- und Rollenspielen.  Die KKH bietet für versicherte Kinder mit phonetischen bzw. phonologischen Störungen zur Unterstützung einer logopädischen Therapie die Artikulations-App Neolexon an.

 

Aber wir Medien müssen uns auch einmal an die eigene Nase fassen. Diese Whatsup-Sprache und noch schlimmer, diese unsinnigen Abkürzungen, wie Tanke, Mucke, Friese, Schalte etc.  unterminieren nur den Grundwert unserer Sprache. Also, aufgepasst, wie wir uns präsentieren, damit die Kinder sich wieder richtig ausdrücken können. /Cornelia Dahl-Jörgensen

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